Aufnahme

Zugang

Das Rehabilitationszentrum grund.stein (RPK) versteht sich als Teil der Behandlungskette für junge psychisch Kranke Erwachsene im Landkreis und in der Region. Wir kooperieren daher zunächst mit Universitätsklinik und Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen, der Abteilung psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Universitätsklinikum und den niedergelassenen psychiatrischen KollegInnen. Aufgrund unseres speziellen Profils ist unsere Einrichtung in ganz Baden-Württemberg mit verschiedenen psychiatrischen Kliniken und Tageskliniken, Diensten, Rehabilitati-onseinrichtungen sowie niedergelassenen ÄrztInnen und TherapeutInnen in Kontakt, die uns RehabilitandInnen zuweisen.

Verfahren

InteressentInnen können im ersten Schritt das Info-Video unserer Einrichtung anschauen und unser Therapiekonzept kennenlernen.
Bei Interesse erfolgt dann ein Indikationsvorgespräch mit der leitenden Ärztin und einem weiteren Teammitglied. Hierfür benötigen wir Lebenslauf, aktuelle Arzt- und evtl. Sozialberichte.
Die Antragsstellung erfolgt nach den geltenden Regeln für die medizinische Rehabilitation im Voraus durch die Zuweiser und im RPK-Zugangsverfahren zugleich durch uns. Wir beraten Sie hier auch gerne.

Aufnahmekriterien

Das Indikationsspektrum entspricht den in der RPK-Empfehlungsvereinbarung als Indikation für Medizinische Rehabilitation angegebenen Diagnosen. Im Vordergrund stehen schizophrene Psychosen, schizoaffektive und affektive Störungen, Angst- und Zwangserkrankungen sowie schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, deren akute Krankheitsepisode abgeklungen ist, die jedoch Rehabilitationsbedürftigkeit zur Folge haben. Rehabilitationsmotivation und –fähigkeit sind Voraussetzung für die Rehabilitationsbehandlung. Wir sehen uns zuständig für die Altergruppe von 18-35 Jahren.

Ausschlusskriterium für eine Aufnahme im Rehabilitationszentrum grund.stein ist akute Suizidalität. Im Hinblick auf Suizidalität als Belastungssymptom der emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung verweisen wir auf das DBT-Behandlungskonzept, in diesem Therapiekonzept sind die meisten MitarbeiterInnen des Teams geschult.
Primäre Suchterkrankungen im Sinne einer führenden Abhängigkeit sind als Indikation für die Behandlung in einer Suchtfachklinik für Doppeldiagnosen zu sehen, Komorbidität im Suchtbereich ist jedoch kein Ausschlussgrund für die Behandlung, d.h. PatientInnen können behandelt werden, sofern lediglich Missbrauch vorliegt bzw. die Abhängigkeitsdiagnose nicht führend und Abstinenz im stationären Rahmen möglich ist.

Unsere Einrichtung ist auf Menschen mit bestimmten körperlichen Behinderungen, etwa mit Gehbehinderungen, eingerichtet (barrierefreier Eingang, Aufzug, behindertengerechtes Einzelzimmer und Bad/WC). Sie können am Therapieprogramm voll partizipieren.
Weil es sich aber um eine kleine Klinik handelt, ist sie für Menschen mit anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht geeignet (z.B. Gehörlosigkeit, Blindheit). Die Möglichkeit einer Aufnahme wird durch die Klinikleitung und das therapeutische Team jeweils genau geprüft.
Da Kommunikation in Einzel- und Gruppengesprächen sowie in vielfachen anderen Zusammenhängen ein konstitutiver Bestandteil der Therapie ist, können schwerere Intelligenzminderungen und das Fehlen ausreichender Deutschkenntnisse im Rahmen der Rehabilitationsfähigkeitseinschätzung eine Kontraindikation darstellen.

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